Grundsteuer 


Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Sie stellt eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen dar und wird jährlich erhoben. Die Grundsteuer ist für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken verpflichtend und wird auf Basis des Einheitswerts der Immobilie berechnet.

1. Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen der Grundsteuer finden sich im Grundsteuergesetz (GrStG). Zusätzlich sind die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG) und im Grundsteuer-Reformgesetz verankert. Das Grundsteuergesetz regelt die Erhebung und Berechnung der Steuer, während das Bewertungsgesetz die Ermittlung des Einheitswerts beschreibt.

2. Berechnung der Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:

Einheitswert: Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Basis des Bewertungsgesetzes festgelegt. Er stellt den Wert des Grundstücks bzw. der Immobilie dar und dient als Berechnungsgrundlage.

Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Prozentsatz, der auf den Einheitswert angewendet wird, um den Grundsteuermessbetrag zu ermitteln. Die Steuermesszahl variiert je nach Art der Immobilie und ihrer Nutzung (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Wohngebäude).

Hebesatz: Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und kann daher regional unterschiedlich sein. Er wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Die Formel zur Berechnung lautet:
Grundsteuer = Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz

3. Reform der Grundsteuer
Aufgrund der veralteten Bewertungsgrundlagen (die Einheitswerte stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus 1935) hat das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform der Grundsteuer gefordert. Das Grundsteuer-Reformgesetz wurde 2019 verabschiedet und tritt 2025 in Kraft.

4. Grundsteuer B und Grundsteuer A
Die Grundsteuer wird in zwei Kategorien unterteilt:

Grundsteuer A (Agrar): Diese betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.

Grundsteuer B (Baulich): Diese betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude.

5. Besonderheiten der Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer sieht eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien vor. Ziel ist es, eine gerechtere und aktuelle Bewertungsgrundlage zu schaffen. Es wurden zwei Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt:

Bundesmodell: Dieses Modell berücksichtigt den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Gebäudeart, das Alter des Gebäudes und die durchschnittlichen Nettokaltmieten.

Ländermodelle: Einige Bundesländer haben eigene Modelle entwickelt, die von den Vorgaben des Bundesmodells abweichen können. Diese Modelle können verschiedene Faktoren und Bewertungsansätze verwenden.

6. Bedeutung für Immobilienbesitzer

Für Immobilienbesitzer bedeutet die Grundsteuerreform, dass sie ab 2025 möglicherweise höhere oder niedrigere Grundsteuerbeträge zahlen müssen, abhängig von der Neubewertung ihrer Grundstücke und Immobilien. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Bewertungsverfahren in ihrem Bundesland zu informieren und gegebenenfalls die eigenen Einheitswerte überprüfen zu lassen.

Fazit
Die Grundsteuer ist eine wichtige kommunale Steuer, die Immobilieneigentümer jährlich entrichten müssen. Durch die anstehende Grundsteuerreform werden die Bewertungsgrundlagen aktualisiert, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Immobilienbesitzer sollten sich auf die Änderungen vorbereiten und die spezifischen Regelungen in ihrem Bundesland im Auge behalten.